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Visum & Heiraten
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über die Visumerteilung für Deutschland und Zuständigkeit zur Visumerteilung, des weiteren über Visumgebühren, Bearbeitungsdauer, Antragsverfahren und die Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa) Informationen über die Visumerteilung
Informationen über eine Heirat in Deutschland oder in Thailand erhalten Sie hier.
Heiraten in Deutschland
Heiraten in Thailand
Heiraten in Dänemark
Heirat in Thailand
Sollten Sie Ihre Ehe in Thailand schließen wollen, entfällt natürlich eine Anmeldung der Heirat bei einem deutschen Standesamt. Stattdessen müssen Sie sich um die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses bemühen, wofür Sie dieselben Unterlagen Ihrer Verlobten benötigen wie auch für die Heirat in Deutschland. Den Antrag auf Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses, den Sie an das für Sie zuständige bzw. zuletzt zuständige Standesamt in Deutschland richten müssen, erhalten Sie gleichfalls auf der Botschaft, den Konsulaten und Ihrem Standesamt.
Gegen Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses, Ihres Reisepasses und des Personalausweises oder Reisepasses Ihrer Verlobten, Nennung zweier Referenzpersonen samt deren Anschrift in Deutschland sowie abschließender Beantwortung einiger Fragen zu Ihrer Person erhalten Sie nach einer ºBearbeitungsdauer von 2-3 Arbeitstagen auf der Botschaft (oder - mit etwas Verzögerung - auch über die
Konsulate in Chiang Mai und Phuket) eine in Thailändisch und Deutsch verfasste Konsularbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung, Ihrem Reisepass, Ihrer Verlobten, deren Personalausweis (Reisepass genügt hier nicht), Hausregisterauszug, Namenänderungsurkunde/n, Familienstandsbescheinigung und etwaiger Urkunde über die Scheidung der (letzten) Vorehe können Sie im Anschluss daran im Bezirksamt Bang Rak (สำนักงานเขตบางรัก ถนนนเรศ [ตรงข้ามกับสน.บางรัก] โทร./Tel. 02-236 1513, 02-236 3154) sofort heiraten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wenn Sie die Heirat lieber auf einem anderen Bezirksamt vollziehen wollen, müssen Sie die Konsularbescheinigung i.d.R. zuvor noch durch das thailändische Außenministerium in der Chaeng Watthana Road
(กรมการกงสุล กระทรวงการต่างประเทศ ถนนแจ้งวัฒนะ โทร./Tel. 02-575 1056-61) legalisieren lassen. Sollten seit der Scheidung der letzten Ehe oder dem Tod des Ehegatten Ihrer Verlobten weniger als 310 Tage vergangen sein, wird sie zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung mit negativem Schwangerschaftsbefund vorlegen müssen; zu beachten ist außerdem, dass Ihre Verlobte vor der erneuten Heirat in Thailand ihren Geburtsnamen wieder annehmen (also den Eintrag im Hausregister ändern und ihren Personalausweis neu ausstellen lassen) muss.
Beachtet werden sollte, dass für die Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses weitgehend dieselben Bedingungen erfüllt sein müssen wie für die Zulassung zur Heirat in Deutschland, so dass keine der beiden
Möglichkeiten einen wesentlichen Zeitvorteil bietet. Bei der Wahl des Landes, in welchem Sie Ihre Ehe schließen, sollten Sie daher - vor anderen Überlegungen - der Beantwortung von Fragen zu den Rechtsfolgen und eherechtlichen Unterschieden zwischen Heiraten in Thailand und Deutschland den Vorrang geben. Zudem bleibt bei einer großen Differenz zwischen Ihrer wirtschaftlichen Stellung und der Ihrer Verlobten zu erwägen, einen Ehevertrag zu schließen, um sich bei einem Scheitern der Ehe vor allzu großem Schaden zu bewahren. Für Antworten auf diese und andere Rechtsfragen konsultieren Sie bitte einen Anwalt.
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