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Visum & Heiraten
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über die Visumerteilung für Deutschland und Zuständigkeit zur Visumerteilung, des weiteren über Visumgebühren, Bearbeitungsdauer, Antragsverfahren und die Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa)
Informationen über die Visumerteilung
Informationen über eine Heirat in Deutschland oder in Thailand erhalten Sie hier.
Heiraten in Deutschland
Heiraten in Thailand
Heiraten in Dänemark
Heiraten in Deutschland
Sie sind Deutscher und haben sich entschlossen, in Thailand oder Deutschland eine Thailänderin zu heiraten. Ganz gleich für welches der beiden Länder Sie sich entschieden haben, benötigt das Standesamt Ihres Wohnortes (oder Ihres letzten Wohnortes) in Deutschland neben Ihren eigenen Dokumenten, wie z.B. Ihrer Geburtsurkunde, auch Dokumente der thailändischen Person.
Im Regelfall (d.h. Ihre Verlobte hat bisher weder ihren Namen ändern, noch eine Ehe eintragen lassen) sind dies Geburtsurkunde, Ledigkeits- bzw. Familienstandsbescheinigung, Hausregister und der Antrag zum Familienregister des Zentralregisteramtes in Bangkok.
Diese vier thailändischen Dokumente verlangt das deutsche Standesamt im Original bzw. in beglaubigter Abschrift zur Einsicht. Dafür müssen die thailändischen Dokumente von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
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