Einreisebestimmungen & Visum



Für den Erholungsurlaub ist die vorherige Einholung eines Visums in der Regel nicht erforderlich, weil ein solches für einen Verbleib von bis zu 30 Tagen bei der Ankunft in Thailand ohne große Formalitäten ausgestellt wird. Wer länger bleiben möchte muss sich vor der Einreise in das Königreich um ein Visum bemühen. Visa-Arten, die zu einem längeren Aufenthalt berechtigen.

Staatsbürger aus 41 Staaten, darunter auch fast alle europäischen Länder, können ohne Visum nach Thailand einreisen und sich bis zu 30 Tage im Land aufhalten. Sie bekommen dafür ein sog. "Visa On Arrival" bei der Einreise. Den Vorschriften nach muss der Einreisende ein bezahltes Rückflug-Ticket und einen Mindestgeldbetrag im Gegenwert von US$ 400 bei sich haben. Bei Europäern oder Amerikanern wird jedoch praktisch nicht überprüft, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine einmalige Verlängerung um 7 Tage ist vor Ort gegen Gebühr möglich. Innerhalb von 180 Kalendertagen wird ein Visa on Arrival (VOA) nur noch bis zu dreimal ausgegeben (verschärfte Vorschrift seit 1.10.2006). Das bedeutet, dass ein Daueraufenthalt im Königreich nicht mehr dadurch erschwindelt werden kann, dass jemand alle 30 Tage in ein Nachbarland ausreist um sofort wieder zurückzukehren. Transitvisum

Einreise ohne Visum

30 Tage Reisende, die länger als 30 Tage im Land bleiben wollen, müssen sich vor der Einreise ein Touristen-Visum besorgen. Visa werden von allen thailändischen Botschaften und Konsulaten ausgestellt. Es ist nicht erforderlich, das Visum im eigenen Heimatland zu beantragen. Das Touristenvisum erlaubt den Aufenthalt für 60 Tage und kann seit dem 1.10.2006 nicht mehr für mehrere Einreisen beantragt werden. Die Einreise muss innerhalb von 90 Tagen nach der Ausstellung des Visums erfolgen. Eine einmalige Verlängerung um 30 Tage ist vor Ort gegen Gebühr (derzeit 1.900 Baht) möglich. Nach maximal 90 Tagen muss das Land verlassen werden. In einem Nachbarland kann jedoch sofort ein neues Touristenvisum beantragt werden, welches zur Wiedereinreise zu gleichen Bedingungen berechtigt. Dafür ist jedoch (neu ab 1.10.2006) eine Wartezeit von mind. 24 Stunden einzuplanen. Der Vorschrift nach werden bis 14 Uhr beantragte Visa erst ab 14 Uhr des nächsten Tages ausgegeben. Touristenvisum

Gültigkeit: 60 Tage

Die Verlängerung eines Transit-Visums um 7 Tage oder eines Touristen-Visums um 30 Tage kostet derzeit 1.900 Baht und ist bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Das Hauptbüro der Ausländerbehörde (Immigration Office) ist in Bangkok in der Soi Suan Phlu, einer Seitenstrasse der Sathorn Thai Road. Visa Verlängerungen können aber auch auf Phuket, Samui, in Pattaya, Chiang Mai und praktisch jeder Provinz-Hauptstadt erledigt werden. Visa-Verlängerung Von einer eigenmächtigen "Verlängerung" kann nur abgeraten werden. Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird bei der Ausreise eine Gebühr von 500 Baht pro Tag bis maximal 20.000 Baht fällig. Wird man jedoch vor der Ausreise, bei der man sozusagen freiwillig seinen Overstay zugibt und zur Ausreise bereit erscheint, von der Polizei kontrolliert, so wird angenommen, man wollte noch länger im Land bleiben und denke noch garnicht an Ausreise. Dann bekommt man Beine gemacht, wird bestraft und abgeschoben. Falls das Geld für die Strafe und den Rückflug nicht bezahlt werden kann, geht's ins Kittchen, solange, bis alles bezahlt worden ist. Ausserdem wird im Reisepass ein Eintrag "Persona Non Grata" gemacht, der eine erneute Einreise in das Königreich für mindestens 5 Jahre unmöglich macht. Ein überzogener Tag wird nach meiner Beobachtung noch nicht berechnet, zählt aber bei mehreren Tagen durchaus mit. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf 90 Tage pro Halbjahr nicht überschreiten. Voraussetzung dafür ist neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert werden. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenen EU- oder vorläufigen Reisepass möglich. Die thailändischen Behörden haben bislang den deutschen Kinderreisepass offiziell nicht anerkannt. Bisher sind der Botschaft aber keine Fälle bekannt geworden, in denen Inhabern von Kinderreisepässen die Einreise verweigert wurde. Im Gegensatz dazu ist eine Einreise mit einem Kinderausweis nach Thailand nicht möglich. Wenn Kinder nur im Pass der Eltern eingetragen sind, können Probleme bei der Einreise auftreten. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Kinder deshalb nur mit einem eigenen EU-Reisepass oder einem eigenen vorläufigen Reisepass einreisen. Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Wichtiger Hinweis:

Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige "Vermittler" vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen 'overstay' sondern auch wegen gefälschter Visa führt.

Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.

Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führen die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

Alle Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die thailändischen Behörden.